Grundsatzerklärung über die Menschenrechtsstrategie der DB Kommunikationstechnik GmbH

Vorwort

Nachhaltigkeit ist für uns als DB Kommunikationstechnik GmbH ein zentraler Grundsatz unseres unternehmerischen Handelns und fest in unserer Konzernstrategie Starke Schiene verankert. Wir verfolgen dabei einen ganzheitlichen Ansatz, der sowohl die ökologische, die soziale als auch die wirtschaftliche Dimension von Nachhaltigkeit umfasst. 

Wir wissen, dass unternehmerische Verantwortung über wirtschaftliche Kennzahlen hinausgeht. Die Deutsche Bahn hat sich als Mitglied des United Nations Global Compact (UNGC) zur Einhaltung der Prinzipien des UNGC verpflichtet und bekennt sich klar zur Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Das heißt für uns, Haltung zu zeigen und uns für Menschenrechte sowie hohe Umwelt- und Sozialstandards einzusetzen. Dies steht auch im Einklang mit dem klaren Bekenntnis des Konzernvorstandes und der Mitarbeitenden des DB-Konzerns zur sozialen Verantwortung.

Als Infrastruktur-, Logistik- sowie Medien- und Kommunikationsdienstleister sind wir uns zudem unserer großen Verantwortung innerhalb der Lieferketten bewusst. Daher ist es unser Anliegen, eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung entlang unserer Lieferkette sicherzustellen – in Deutschland, aber auch in allen anderen Ländern, in denen wir tätig sind. So erwarten wir auch von unseren Zulieferern und sonstigen Geschäftspartner:innen einen respektvollen Umgang mit Mensch und Umwelt als Grundlage für eine zuverlässige und nachhaltige Zusammenarbeit. Für uns sind wirtschaftlicher Erfolg und gesellschaftlich verantwortliches Handeln kein Widerspruch, sondern bedingen einander. Dies ist uns auch in der Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartner:innen wichtig.

Mit deutschlandweit 3.300 Mitarbeitenden sowie einer Vielzahl an Kund:innen sowie Geschäftspartner:innen nehmen wir in der Mitte der Gesellschaft einen zentralen Platz ein. Dabei ist für uns klar: Eine nachhaltige und verantwortungsvolle Unternehmensführung kann nur auf der Achtung von Mensch und Umwelt beruhen.


Klaus Müller und Alexander Mundorf
Geschäftsführung DB Kommunikationstechnik GmbH

I.      Einleitung

II.     Unser Bekenntnis zu nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensführung

III.    Unsere Maßnahmen zur Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten

1.     Risikoanalyse 

2.     Präventions- und Abhilfemaßnahmen

3.     Beschwerdeverfahren

4.     Berichterstattung und Dokumentation

5.     Verantwortlichkeiten

IV.   Unsere prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen

1.     Risiken im eigenen Geschäftsbereich

2.     Risiken im Zuliefererbereich

V.     Unsere Erwartungen an unsere Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen

VI.   Kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Sorgfaltsprozesse

I.      Einleitung
Als Infrastruktur-, Logistik- sowie Medien- und Kommunikationsdienstleister der Deutschen Bahn AG sind wir als DB Kommunikationstechnik GmbH deutschlandweit aktiv und beschäftigen rund 3.300 Mitarbeitende. Der Fokus unserer Geschäftstätigkeit liegt auf der Umsetzung der Konzernstrategie Starke Schiene, da unser Anliegen die Digitalisierung und Modernisierung der Deutschen Bahn ist.

Dabei sind wir uns als national agierendes Unternehmen unserer großen sozialen und ökologischen Verantwortung bewusst. Unser Ziel ist es, entlang unserer Lieferkette eine verantwortungsvolle und nachhaltige Wertschöpfung zu gewährleisten. 

Mit der Verabschiedung des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG)[1] hat der deutsche Gesetzgeber hierfür die Rahmenbedingungen geschaffen. Im Bewusstsein der entscheidenden Rolle von Unternehmen bei der Förderung von Menschenrechten, Umweltschutz und Nachhaltigkeit in globalen Lieferketten sind Unternehmen ab einer bestimmten Größe nun auch gesetzlich verpflichtet, in ihren Lieferketten menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten in angemessener Weise umzusetzen und ein verantwortliches Management ihrer Lieferketten zu etablieren. Ziel ist es, den Schutz der Menschenrechte und der Umwelt entlang der Lieferketten zu verbessern, die soziale und unternehmerische Verantwortung zu stärken und Durchsetzungspotenziale in Lieferketten zu schaffen.

Im Sommer 2024 hat die Europäische Union eine EU-weite "Lieferkettenrichtlinie" verabschiedet, die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligance Directive (CSDDD). Über die CSDDD werden große europäische und ausländische Unternehmen EU-weit verpflichtet, sich für die Einhaltung bestimmter Umwelt- und Menschenrechtsstandards in ihren Liefer- und Wertschöpfungsketten einzusetzen. Die CSDDD baut konzeptionell auf dem LkSG auf, enthält aber insbesondere im Umweltbereich auch Veränderungen.

In dieser Grundsatzerklärung bringen wir unsere Selbstverpflichtung und unser Engagement zur Achtung der Menschenrechte und der umweltbezogenen Pflichten zum Ausdruck:

-      Wir bekennen uns zu einer nachhaltigen und verantwortungsvollen Unternehmensführung.

-      Wir beschreiben die Verfahren, mit denen wir unsere Sorgfaltspflichten nach dem LkSG umsetzen.[2]

-      Wir gehen auf die im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit besonders relevanten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen ein, die wir aufgrund unserer Risikoanalyse als prioritär identifiziert haben.

-      Wir legen die Erwartungen fest, die wir an uns sowie an unsere Zulieferer und sonstige Geschäftspartner:innen anlegen, um die Erfüllung menschenrechtlicher und umweltbezogener Pflichten sicherzustellen.

Neben der DB Kommunikationstechnik GmbH sind weitere Gesellschaften des DB-Konzerns nach dem LkSG verpflichtet, darunter auch die Muttergesellschaft des DB-Konzerns, die Deutsche Bahn AG. Während die Grundsatzerklärung der Deutsche Bahn AG die konzernweite Menschenrechtsstrategie vorgibt und ein übergreifendes Risikoprofil des gesamten DB-Konzerns zeichnet, unterscheidet sich die vorliegende Grundsatzerklärung der DB Kommunikationstechnik GmbH insbesondere dahingehend, dass sie die konkrete Risikolage der DB Kommunikationstechnik GmbH darstellt.

II.     Unser Bekenntnis zu nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensführung
Unser unternehmerisches Handeln ist dem Gebot der Nachhaltigkeit verpflichtet. Nachhaltigkeit ist ein zentraler Bestandteil unserer Unternehmensstrategie. Um eine nachhaltige und verantwortungsvolle Wertschöpfung im eigenen Geschäftsbereich sowie entlang unserer Lieferkette zu verwirklichen, verpflichten wir uns im Rahmen unserer Geschäftstätigkeit zur Einhaltung und Förderung international anerkannter Menschenrechte, zur Achtung von Arbeitsstandards sowie zum Schutz der Umwelt. Darüber hinaus streben wir an, durch unser Handeln einen positiven Beitrag zum Schutz und zur Förderung der Menschen- und Umweltrechte zu leisten.

Bei der Ausübung unserer Geschäftstätigkeit befolgen wir das geltende Recht. So werden wir auch die Einhaltung des LkSG sicherstellen. Unsere unternehmerischen Aktivitäten beruhen insbesondere auf den folgenden international anerkannten Menschen- und Umweltrechtsstandards:

-      der Internationale Menschenrechtscharta, bestehend aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen (AEMR) sowie dem Zivilpakt (ICCPR) und dem Sozialpakt (ICESCR),

-      den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UN Guiding Principles on Business and Human Rights, UNGP),

-      den Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über grundlegende Rechte und Pflichten bei der Arbeit,

-      den zehn Prinzipien des UN Global Compact (UNGC), 

-      den Leitsätzen für multinationale Unternehmen der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD). 

Wir verfolgen eine ganzheitliche Nachhaltigkeitsstrategie. Diese fußt auf den beiden Säulen Grüne Transformation und soziale Verantwortung. Um unserer ökologischen Verantwortung gerecht zu werden, verfolgen wir über die Einhaltung des geltenden Umweltrechts hinaus einen vorsorgenden Ansatz zum Schutz der Umwelt und treiben die Grüne Transformation der Deutschen Bahn in den vier umweltbezogenen Handlungsfeldern Klimaschutz, Naturschutz, Ressourcenschutz und Lärmschutz voran. Im Rahmen der sozialen Verantwortung bilden vier Haltungen die Grundlage für unser Handeln: die Verantwortung für ein gutes Miteinander, das Engagement für unsere Gesellschaft, die Stärkung von Vielfalt sowie unsere historische Verantwortung. So wollen wir dazu beitragen, auch zukünftigen Generationen einen lebenswerten Planeten zu hinterlassen.

III.   Unsere Maßnahmen zur Umsetzung unserer Sorgfaltspflichten
Um unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten noch effektiver wahrzunehmen, richten wir unsere Geschäftstätigkeiten an den Anforderungen des LkSG aus. Wir richten ein angemessenes und wirksames Risikomanagement ein, um gezielte Maßnahmen zur Erfüllung unserer Sorgfaltspflichten umzusetzen. Dabei verstehen wir den Umgang mit menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken als einen Prozess, den wir schrittweise in unseren betrieblichen Strukturen verankern und kontinuierlich verbessern. 

1.     Risikoanalyse
Das Herzstück unseres Risikomanagements ist eine systematische und zielgerichtete Risikoanalyse, bei der wir die potenziellen und tatsächlichen Risiken unseres unternehmerischen Handelns für Mensch und Umwelt ermitteln und bewerten. Im Rahmen unserer jährlichen Risikoanalyse betrachten wir sowohl für unseren eigenen Geschäftsbereich als auch für unsere unmittelbaren Zulieferer insbesondere die folgenden Risikofelder:

-      Verstoß gegen das Verbot von Kinderarbeit​

-      Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei​

-      Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren

-      Missachtung der Koalitionsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und des Rechts auf Kollektivhandlungen​

-      Verstoß gegen das Verbot der Ungleichbehandlung in Beschäftigung

-      Verstoß gegen das Verbot des Vorenthaltens eines angemessenen Lohns​

-      Zerstörung der natürlichen Lebensgrundlage durch Umweltverunreinigungen

-      Widerrechtliche Verletzung von Landrechten​

-      Verstoß gegen das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte​, wenn durch diese aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle Menschenrechte beeinträchtigt werden

-      Verbotene/r Herstellung, Einsatz und/oder Entsorgung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen)​

-      Verbotene Produktion und Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants, POP) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen​

-      Verbotene Ein-/Ausfuhr gefährlicher Abfälle im Sinne des Basler Übereinkommens​ 

Unsere jährliche Risikoanalyse ist zweistufig aufgebaut und beginnt mit einer abstrakten Risikoanalyse im Hinblick auf die vorgenannten Risikofelder. Zur kontinuierlichen Identifikation länder- und branchenspezifischer Risiken im eigenen Geschäftsbereich und bei unmittelbaren Zulieferern nutzen wir die Risikodaten eines externen, spezialisierten Anbieters. Die Bewertung der Länder- und Branchenrisiken erfolgt durch eine Vielzahl an Indikatoren (Orientierung auf Basis der Risikodatenbank des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) sowie öffentlich zugänglicher Berichte und Medienquellen. Die Ergebnisse der abstrakten Risikoanalyse werden anschließend validiert, wodurch wir zu einer ersten Einschätzung im Hinblick auf die bestehenden Risikoprofile im eigenen Geschäftsbereich und bei unseren unmittelbaren Zulieferern gelangen.

Besonders dann, wenn unsere abstrakte Risikoanalyse erhöhte Risiken aufzeigt, unterziehen wir daraufhin unseren eigenen Geschäftsbereich sowie unsere unmittelbaren Zulieferer einer eingehenderen Untersuchung. Das Ziel dieser sogenannten konkreten Risikoanalyse besteht darin, die tatsächlichen Risikodispositionen für Verletzungen von Menschen- und Umweltrechten zu identifizieren. Um zu bestimmen, welche Gesellschaften und Zulieferer vertieft betrachtet werden, verwenden wir einen risikobasierten Ansatz.

Zur Ermittlung tatsächlich bestehender Risiken oder bereits vorhandener risikominimierender Maßnahmen nutzen risikobasiert wir Fragebögen und berücksichtigen Nachhaltigkeitsbewertungen von Gesellschaften und Zulieferer analog zur potenziell auffällig erhöhten Risikodisposition. Nach dem Abschluss der konkreten Risikoanalyse werden die Risikoerkenntnisse zur fehlende Maßnahmen zur Eintrittswahrscheinlichkeit einer Verletzung anhand der Angemessenheitskriterien der Schwere der Risiken, dem vorliegenden Einflussvermögen sowie dem Verursachungsbeitrag priorisiert. Auf dieser Basis leiten wir risikobasiert entsprechende Präventionsmaßnahmen ein.

Liegen etwa aufgrund von besonderen Ereignissen oder aktuellen Berichten tatsächliche Anhaltspunkte vor, die auf mögliche Risiken oder Verletzungen von menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflichten in unserem eigenen Geschäftsbereich oder unser Lieferkette hindeuten, führen wir zusätzlich anlassbezogene Risikoanalysen durch.  Ebenso ist eine anlassbezogene Risikoanalyse angezeigt, wenn wir – etwa durch die Einführung neuer Produkte oder den Eintritt in neue Märkte – mit einer wesentlich veränderten oder wesentlich erweiterten Risikolage in der Lieferkette rechnen müssen.

Wir nutzen die aus den regelmäßigen und anlassbezogenen Risikoanalysen gewonnenen Erkenntnisse, um strategische Entscheidungen wie Markteintritte und -austritte, die Beteiligung an bestimmten Vorhaben oder die Verankerung geeigneter Präventions- und Abhilfemaßnahmen zu unterstützen. 

2.     Präventions- und Abhilfemaßnahmen
Stellen wir relevante Risiken fest, ergreifen wir unverzüglich angmessene Präventionsmaßnahmen. Hierbei verfolgen wir ebenfalls einen risikobasierten Ansatz und konzentrieren uns zunächst auf die Bereiche, in denen wir die höchsten menschenrechtlichen und umweltbezogenen Risiken identifiziert haben. Ziel der Präventionsmaßnahmen ist es, einer etwaigen Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht vorzubeugen, indem wir die Risiken minimieren, die durch unsere Geschäftstätigkeit verursacht werden oder zu denen wir beitragen.

Stellen wir die Verletzung einer menschenrechts- oder umweltbezogenen Pflicht fest oder steht sie unmittelbar bevor, ergreifen wir unverzüglich angemessene Abhilfemaßnahmen. Diese zielen darauf ab, Verletzungen zu verhindern, zu beenden oder das Ausmaß der Verletzung zu minimieren. Treten Verletzungen im eigenen, inländischen Geschäftsbereich auf, werden unverzüglich Abhilfemaßnahmen ergriffen, die zwingend zur Beendigung der Verletzung führen. Dabei werden die von uns ergriffenen Präventions- und Abhilfemaßnahmen stetig weiterentwickelt und neue Ansätze etabliert.

Hervorzuheben sind insbesondere die folgenden durch uns bzw. die Konzernleitung ergriffenen und geplanten Präventions- und Abhilfe-maßnahmen:

-      Veröffentlichung dieser Grundsatzerklärung

-      Festlegung klarer Verantwortlichkeiten, insbesondere Benennung eines Konzer-LkSG-Beauftragten zur Überwachung unseres Risikomanagements

-      Umsetzung und Weiterentwicklung unserer Verhaltenskodizes (CoC intern und CoC für Geschäftspartner:innen), insbesondere vor dem Hintergrund der Anforderungen des LkSG

-      Sensibilisierung der einkaufenden Einheiten zur Notwendigkeit der risikobasierten Berücksichtigung von menschen- und umweltrechtlichen Anforderungen in unseren Beschaffungsstrategien und Einkaufspraktiken

-      Berücksichtigung menschen- und umweltrechtlicher Anforderungen bei der Auswahl neuer Zulieferer (z.B. durch anerkannte Nachhaltigkeitsbewertungen) sowie die vertragliche Zusicherung menschen- und umweltrechtlicher Anforderungen

-      Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Beschaffung sowie der Bietereigenerklärung an die Anforderungen des LkSG

-      Durchführung risikobasierter Kontrollmaßnahmen in Form von sensibilisierenden Gesprächen mit Geschäftspartner:innen und Geschäftseinheiten
-      Risikobasierte Erarbeitung von konkreten Maßnahmenplänen mit Lieferanten und Geschäftseinheiten bei Feststellung von Risiken bzw. Verletzungen

-      Aufbau und Weiterentwicklung eines umfassenden Maßnahmenkataloges für Präventions- und Abhilfemaßnahmen zur Unterstützung der Auswahl und Durchführung typischer Maßnahmen pro Risikofeld

-      Weiterentwicklung unserer Vertragsklauseln (z. B. zu Auditrechten)

-      Durchführung von sozialen Audits bei risikobasiert ausgewählten Geschäftspartner:innen

-      Risikobasierte Weiterbildung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden und Geschäftspartner:innen durch regelmäßige Informationen zu LkSG-relevanten Themen sowie kontinuierliche (Weiter-)Entwicklung von Informationskonzepten

-      Austausch und Engagement in Brancheninitiativen (z.B. econsense, Railsponsible)

-      Konzipieren und Durchführen von Wirksamkeitsprüfungen der Präventions- und Abhilfemaßnahmen.

Wir streben an, die potenziell von unseren Geschäftstätigkeiten Betroffenen mit ihren vielfältigen Interessen angemessen in die Entwicklung und Umsetzung von Sorgfaltsmaßnahmen einzubeziehen, um deren Wirksamkeit sicherzustellen.

Bei der konkreten Umsetzung von Präventions- und Abhilfemaßnahmen legen wir Wert auf einen kooperativen Umgang mit unseren Geschäftspartner:innen. Insbesondere bei schwerwiegenden Verstößen behalten wir uns aber das Recht vor, angemessene Sanktionen gegen die jeweilige:n Geschäftspartner:in zu verhängen oder – als letztes Mittel – einen Vertrag oder eine gesamte Geschäftsbeziehung zu beenden.

3.     Beschwerdeverfahren
Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer Sorgfaltspflichten ist die Bereithaltung eines angemessenen und wirksamen Beschwerdeverfahrens. Hierüber können Meldungen auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen eingereicht werden, unabhängig davon, ob sie in der Lieferkette oder unserem eigenen Geschäftsbereich entstanden sind.

Neben der postalischen Kontaktmöglichkeit (Deutsche Bahn AG, Nachhaltigkeit und Umwelt, LkSG-Beschwerdeverfahren, Potsdamer Platz 2, 10785 Berlin) steht das elektronische Hinweissystem „Business Keeper Monitoring System“ (BKMS) als Beschwerdekanal zur Verfügung, welches wir entsprechend der Anforderungen des LkSG erweitert haben. Das System kann in 22 Sprachen genutzt werden. Dabei ist der Schutz der hinweisgebenden Personen vor Benachteiligung oder Bestrafung aufgrund von abgegebenen Meldungen ein wichtiger Bestandteil unseres Beschwerdeverfahrens. Alle Meldungen werden streng vertraulich und – auf Wunsch – anonym behandelt.  

Wir prüfen die eingehenden Meldungen, um festzustellen, ob der gemeldete Sachverhalt auf ein menschenrechtliches oder umweltbezogenes Risiko oder eine Pflichtverletzung hindeutet. Ist dies der Fall, wird die Meldung an die hierfür zuständige Stelle übergeben. Sofern sich ein Anfangsverdacht bestätigt, werden erforderliche Maßnahmen zur Minimierung oder Beendigung von Risiken bzw. Verstößen ergriffen. Alle Meldungen werden von ausgewählten und speziell geschulten Mitarbeitende bearbeitet, welche unparteiisch, unabhängig und zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Durch die Implementierung unseres Beschwerdeverfahrens haben wir die Möglichkeit, von uns bislang unbekannten Risiken oder Pflichtverletzungen zu erfahren. Damit trägt das Beschwerdeverfahren neben der Risikoanalyse entscheidend zur kontinuierlichen Verbesserung und Fortentwicklung unseres Risikomanagements bei.

Die Wirksamkeit unseres Beschwerdeverfahrens prüfen wir einmal im Jahr sowie anlassbezogen. Hierfür wird eine systematische Analyse des Beschwerdeverfahrens durchgeführt, bei der Stichproben verschiedener, anonymisierter Fälle intensiv beleuchtet und im Hinblick auf die Wirksamkeit bewertet werden. Zudem überwacht der LkSG-Beauftragte das Beschwerdeverfahren.

Die Verfahrensordnung unseres Beschwerdeverfahrens ist hier öffentlich zugänglich.

4.     Berichterstattung und Dokumentation
Neben unseren bereits bestehenden umfassenden Berichtsaktivitäten, insbesondere der integrierten Berichterstattung, berichten wir gegenüber dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) jährlich über die Erfüllung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten im vergangenen Geschäftsjahr. Hierbei stellen wir die vollumfängliche und fristgerechte Erfüllung der Berichts- und Veröffentlichungspflicht sicher. Der Bericht ist nach seiner Veröffenlichung für einen Zeitraum von mindestens sieben Jahren auf unserer Internetseite zugänglich.

Unsere Verfahren zur Erfüllung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten werden zudem fortlaufend dokumentiert. Die Dokumentation bewahren wir – beginnend ab dem Zeitpunkt ihrer Erstellung – ebenfalls mindestens sieben Jahre lang auf.

5.     Verantwortlichkeiten
Die Wahrung der Menschen- und Umweltrechte im eigenen Geschäftsbereich und entlang der globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten ist für die Geschäftsführung von herausragender Bedeutung. Daher liegt die Verantwortlichkeit zur effektiven Umsetzung des LkSG in der DB Kommunikationstechnik GmbH auf oberster Führungsebene in der Verantwortung der Geschäftsführung. Er legt seinerseits klare Verantwortlichkeiten fest, um die effektive Umsetzung und Überwachung des Risikomanagements sicherzustellen.

Zur Überwachung der Umsetzung der gesetzlichen Sorgfaltspflichten in der DB Kommunikationstechnik GmbH benennt der Vorsitzende der Geschäftsführung einen LkSG-Beauftragten. Der LkSG-Beauftragte ist in die Implementierung und Aktualisierung des Risikomanagementsystems eingebunden und führt risikobasierte Kontrollmaßnahmen durch, um die Einhaltung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Pflichten zu überprüfen.

Die Geschäftsführung informiert sich regelmäßig, mindestens einmal jährlich, sowie anlassbezogen über die Arbeit des LkSG-Beauftragten. Dazu gibt der LkSG-Beauftragte insbesondere Auskunft über die wesentlichen Ergebnisse der Risikoanalyse, über ergriffene Präventions- und Abhilfemaßnahmen sowie zu Meldungen aus dem Beschwerdeverfahren. Außerdem berichtet er darüber, ob die im Betriebsablauf verankerten Verfahren und die zur Umsetzung der Sorgfaltspflichten ergriffenen Maßnahmen angemessen und wirksam sind. So wird gewährleistet, dass der Vorsitzende der Geschäftsführung stets über alle relevanten Informationen verfügt, um seiner Verantwortung gerecht zu werden und fundierte Entscheidungen zu treffen.

Die Umsetzung der Sorgfaltspflichten wird im DB-Konzern konzernübergreifend durch die Konzernleitungsfunktion Nachhaltigkeit und Umwelt koordiniert und verantwortet sowie in Zusammenarbeit mit den Konzernleitungsfunktionen Compliance, Personalstrategie, Recht und Zentrale Beschaffung gesteuert.

Innerhalb der DB Kommunikationstechnik GmbH wird die operative Umsetzung der menschenrechts- und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten durch einen LkSG-Koordinator sichergestellt und gesteuert, der durch den verantwortlichen LkSG-Beauftragten bestimmt wird. Die relevanten Fachbereiche, insbesondere der Einkauf, sind für die praktische Umsetzung der Sorgfaltsprozesse verantwortlich und werden dabei von weiteren Fachbereichen unterstützt. Alle diese Fachbereiche tragen in ihrer täglichen Arbeit zur effektiven Umsetzung der Sorgfaltspflichten bei.

Um das LkSG im Grundsatz einheitlich umzusetzen, nimmt die Konzernleitung des DB Konzerns eine Governance-Funktion gegenüber allen verpflichteten DB-Tochtergesellschaften wahr. Dies umfasst insbesondere die Erstellung und Fortentwicklung der Menschenrechtsstrategie der Deutschen Bahn AG, die Bereitstellung von Methoden und Vorlagen zur dezentralen Umsetzung der Sorgfaltspflichten durch die verpflichteten DB-Tochtergesellschaften sowie die fachliche Steuerung der LkSG-Koordinator:innen in den DB-Tochtergesellschaften.

IV.      Unsere prioritären menschenrechtlichen und umweltbezogenen Themen
Wir sind uns bewusst, dass unsere Geschäftsaktivitäten im eigenen Geschäftsbereich und entlang unserer globalen Liefer- und Wertschöpfungsketten potenziell nachhaltige Auswirkungen auf die Menschenrechte und die Umwelt haben können. Unsere im Jahr 2024 durchgeführte Risikoanalyse ergab zunächst abstrakte Risiken in allen vom LkSG erfassten Risikofeldern. Nach der anschließenden konkreten Risikoanalyse konnten wir feststellen, dass die Wahrscheinlichkeit, dass diese Risiken tatsächlich eintreten im eigenen Geschäftsbereich überwiegend niedrig ist, weil bereits zahlreiche effektive Präventionsmaßnahmen bestehen. Im Zuliefererbereich konnten wir sowohl niedrige als auch mittlere und hohe Risiken feststellen.

Um unsere Risiken insgesamt (noch) weiter zu reduzieren und präventiv zu handeln, setzen wir Maßnahmen in Bezug auf alle LkSG-Risikofelder um. Unser Fokus liegt dabei insbesondere auf den aufgrund unserer Risikoanalyse priorisierten Risiken.

1.      Risiken im eigenen Geschäftsbereich
Für unseren eigenen Geschäftsbereich hat unsere Risikoanalyse ausschließlich niedrige Risiken ergeben. Dennoch priorisieren wir hier folgende Risikofelder:

            Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren

Unsere Richtlinie „Arbeitsschutz im DB-Konzern“ wird an die Mitarbeitenden kommuniziert und es muss ein verpflichtendes E-Learning absolviert werden. Zusätzlich gibt es eine eigene Abteilung für Arbeitssicherheit (I.CHA) und es erfolgt eine elektronische Arbeitszeiterfassung. Eine Zertifizierung nach ISO 45001 (Arbeitsschutzmanagementsystem) wird angestrebt.

Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs (§ 2 Absatz 2 Nr. 9 LkSG)

Obwohl die DB Kommunikationstechnik GmbH als Dienstleister wenig Berührungspunkte mit Abfallbeseitigung hat, werden alle Mitarbeitenden zur Vermeidung von Abfall und Umweltverschmutzungen sensibilisiert.

2.     Risiken im Zuliefererbereich
In unserer Lieferkette haben wir nach Durchführung der Risikoanalyse, der darauf basierenden Heat Map sowie auf Grundlage des Beschwerdeverfahrens und den uns zur Verfügung stehenden Informationen aus Ratings in den folgenden Bereichen am häufigsten ein mittleren Risiken festgestellt:

            Verstoß gegen das Verbot von Zwangsarbeit und aller Formen der Sklaverei (§ 2 Absatz 2 Nr. 3 LkSG)

            Verstoß gegen das Verbot der Beauftragung oder Nutzung privater/öffentlicher Sicherheitskräfte, wenn durch diese aufgrund mangelnder Unterweisung oder Kontrolle Menschenrechte beeinträchtigt werden (§ 2 Absatz 2 Nr. 11 LkSG) (§ 2 Absatz 2 Nr. 11 LkSG) 

              Missachtung von Arbeitsschutz und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren (§ 2 Absatz 2 Nr. 5 LkSG)

              Verbot der Herbeiführung einer schädlichen Bodenveränderung, Gewässerverunreinigung, Luftverunreinigung, schädlichen Lärmemission oder eines übermäßigen Wasserverbrauchs (§ 2 Absatz 2 Nr. 9 LkSG)

              Verbotene/r Herstellung, Einsatz und/oder Entsorgung von Quecksilber (Minamata-Übereinkommen) (§ 2 Absatz 3 Nr. 1-3 LkSG)

              Verbotene Produktion und Verwendung von Stoffen im Anwendungsbereich des Stockholmer Übereinkommens über persistente organische Schadstoffe (engl. persistent organic pollutants, POP) sowie nicht umweltgerechter Umgang mit POP-haltigen Abfällen (§ 2 Absatz 3 Nr. 4-5 LkSG)

Zu sämtlichen vorgenannten Themen enthält unser externer Verhaltenskodex bereits Vorgaben, die durch risikobasierte Abfragen (z.B. über EcoVadis Ratings) sowie teilweise durchAudits bei Zulieferern überprüft werden.

Hinsichtlich der festgestellten und prioritären Risiken führen wir sowohl im eigenen Geschäfts- als auch im Zuliefererbereich sensibilisierende Workshops mit den relevanten Entscheidungsträger:innen durch, die fortlaufend angepasst und verbessert werden. Auf Grundlage dieser Workshops ergreifen wir dann weitere Maßnahmen, wie beispielsweise die Anpassung unserer Beschaffungsstrategie und Einkaufspraktiken.

Veränderte prioritäre Risiken aufgrund künftiger oder anlassbezogener Risikoanalysen veröffentlichen wir in der nächsten Aktualisierung der Grundsatzerklärung.

V.     Unsere Erwartungen an unsere Mitarbeiter:innen und Geschäftspartner:innen
Wenn es um die Einhaltung unserer menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten geht, haben wir hohe Erwartungen an uns und unsere Geschäftspartner:innen. In Kenntnis der in Abschnitt IV. identifizierten prioritären Risiken und in Bekräftigung des in

Abschnitt II. dargelegten Bekenntnisses zu nachhaltiger und verantwortungsvoller Unternehmensführung, haben wir folgende Erwartungen:

Wir haben den Anspruch, unsere Geschäftstätigkeit ethisch und rechtlich einwandfrei auszuüben und an den in dieser Grundsatzerklärung aufgeführten Prinzipien auszurichten. Dieser Anspruch ist untrennbar verbunden mit der Art und Weise, wie wir uns in unserer Arbeit verhalten. In unserer Geschäftstätigkeit befolgen wir das geltende Recht und respektieren international anerkannte Menschen- und Umweltrechtsstandards.

Unser Engagement für die Achtung der Menschenrechte und der Umwelt zeigt sich bereits in unserem internen Verhaltenskodex (Konzerngrundsätze Ethik), in dem wir unsere Standards und Erwartungen an unser tägliches Verhalten verbindlich festschreiben. Alle Vorständ:innen, Geschäftsführer:innen, Führungskräfte und Mitarbeiter:innen weltweit sind den in unserem internen Verhaltenskodex niedergelegten Prinzipien verpflichtet. Den Führungskräften kommt dabei eine besondere Vorbildfunktion zu.

Bei der Umsetzung unserer gesetzlichen Verpflichtungen nach dem LkSG erwarten wir von unseren Mitarbeiter:innen, dass sie mit ihren täglichen Entscheidungen dazu beitragen, unsere menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten bestmöglich zu erfüllen.

Als internationales Unternehmen sind wir uns bewusst, dass wir eine Verantwortung haben, die über unser eigenes Handeln hinausgeht. Wir stellen daher nicht nur hohe Anforderungen an uns selbst, sondern fordern soziale und ökologische Standards gleichermaßen von unseren Geschäftspartner:innen ein. Wir erwarten, dass diese ihre Geschäftstätigkeit ebenfalls integer ausüben, angemessene Prozesse zur Achtung der Menschen- und Umweltrechte implementieren und geeignete Maßnahmen ergreifen, um unsere Erwartungen in ihrer Lieferkette bekannt zu machen.

Unsere konkreten Anforderungen und Grundsätze für die Zusammenarbeit mit unseren Geschäftspartner:innen legen wir in unserem DB Verhaltenskodex für Geschäftspartner  fest. Zulieferer und weitere Geschäftspartner:innen verpflichten sich, unseren Verhaltenskodex oder gleichwertige Anforderungen einzuhalten.

Um sicherzustellen, dass unsere Zulieferer und Geschäftspartner:innen die gleichen hohen Standards wie wir einhalten und diese Standards entlang ihrer Lieferkette kommunizieren, arbeiten wir eng mit ihnen zusammen. Wir fördern die Transparenz und den Austausch von Informationen, um sicherzustellen, dass sie unsere Erwartungen verstehen und diese erfüllen. Wir erwarten, dass sie ehrlich, verantwortungsbewusst, transparent und fair handeln. Teil unserer Erwartungen ist, dass unsere Zulieferer und Geschäftspartner:innen auf Aufforderung Informationen darüber bereitstellen, wie unsere Grundsätze eingehalten werden. Sollte unser eigenes Verhalten zu einer Situation führen, die es den Zulieferern erschwert, unsere Grundsätze einzuhalten, ermutigen wir unsere Geschäftspartner:innen, uns proaktiv zu informieren, und streben an, gemeinsam geeignete Lösungen zu finden.

VI.   Kontinuierliche Weiterentwicklung unserer Sorgfaltsprozesse
Wir sind uns bewusst, dass die Umsetzung der menschenrechtlichen und umweltbezogenen Sorgfaltspflichten ein fortlaufender Prozess ist. Die vorliegende Grundsatzerklärung prüfen wir daher jährlich sowie anlassbezogen und werden sie unverzüglich aktualisieren, sofern wir beispielsweise veränderte oder erweiterte Risiken feststellen. 

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite unter dbkommunikationstechnik.de/de/lksg

Redaktionsschluss: 30.09.2024

[1] Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959).
[2] Beschreibung des Verfahrens, mit dem wir unseren Pflichten nach § 4 Absatz 1, § 5 Absatz 1, § 6 Absatz 3 bis 5, sowie den §§ 7 bis 10 LkSG nachkommen.
[3] Ein Überblick über bereits im DB-Konzern bestehende Maßnahmen findet sich im Integrierten Bericht.